ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Ferment Kommunikation Daniela Wiebogen e.U.

Stand 01.01.2025

1.      GELTUNG

1.1.      Die Agentur „Ferment Kommunikation Daniela Wiebogen e.U.“ (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und ihren Kund:innen, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird. Die AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmer:innen (B2B).

1.2.     Es gilt jeweils die Fassung der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen mit Kund:innen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3.     Zusätzliche Absprachen, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch für Abweichungen vom Schriftformerfordernis selbst.

1.4.     Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kund:innen werden, auch bei Kenntnis, nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Die Agentur widerspricht hiermit ausdrücklich jeglichen abweichenden AGB der Kund:innen. Ein weiterer ausdrücklicher Widerspruch durch die Agentur ist nicht erforderlich.

1.5.     Werden die AGB während einer laufenden Vertragsdauer geändert, informiert die Agentur die Kund:innen darüber. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn die Kund:innen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprechen. In der Mitteilung wird ausdrücklich auf die Folgen des Schweigens hingewiesen.

1.6.     Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

2.     VERTRAGSABSCHLUSS

2.1.     Grundlage für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der Agentur oder der Auftrag des Kunden/ der Kundin, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung definiert sind. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.2.    Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Kunde/ die Kundin das unterzeichnete Angebot oder den unterzeichneten Auftrag an die Agentur übermittelt und die Agentur diesen schriftlich bestätigt (z. B. durch eine Auftragsbestätigung oder per E-Mail).

2.3.    Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden/ die Kundin ist nur möglich, solange die Agentur noch keine Leistungen erbracht hat. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits entstandene Kosten oder Aufwendungen der Agentur können dem Kunden/ der Kundin in Rechnung gestellt werden, sofern diese vor dem Rücktritt entstanden sind.

3.     SOCIAL MEDIA KANÄLE

3.1.     Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Anbieter:innen von „Social-Media-Kanälen“ (z. B. Meta, im Folgenden: Anbieter) laut ihren Nutzungsbedingungen Werbeanzeigen oder Inhalte ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen können. Die Anbieter:innen sind nicht verpflichtet, Inhalte oder Informationen weiterzuleiten. Daher besteht ein nicht kalkulierbares Risiko, dass Werbeanzeigen oder Auftritte grundlos entfernt werden.

3.2.    Im Falle einer Beschwerde eines anderen Nutzers/ einer anderen Nutzerin behalten sich Anbieter:innen das Recht vor, Inhalte sofort zu entfernen, auch wenn eine Gegendarstellung möglich ist. Die Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands kann Zeit in Anspruch nehmen.

3.3.    Die Agentur arbeitet im Rahmen der jeweils gültigen Nutzungsbedingungen der Anbieter:innen, auf die sie keinen Einfluss hat. Diese Nutzungsbedingungen gelten auch für den Auftrag des Kunden/ der Kundin und werden vom Kunden/ von der Kundin mit Auftragserteilung anerkannt.

3.4.    Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der Richtlinien der Social-Media-Anbieter:innen auszuführen. Dennoch kann die Agentur keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Inhalte oder Kampagnen jederzeit abrufbar sind.

4.     PRÄSENTATION / KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ

4.1.     Wenn die Agentur auf Einladung des potenziellen Kunden/ der potentiellen Kundin ein Konzept erstellt, bevor ein Hauptvertrag abgeschlossen wurde, entsteht automatisch ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“), das diesen AGB unterliegt.

4.2.    Der potenzielle Kunde/ die potenzielle Kundin erkennt an, dass die Agentur bei der Erstellung von Konzepten kostenintensive Vorleistungen erbringt. Beauftragte Konzepte oder Entwürfe im Rahmen eines Pitches werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

4.3.    Die sprachlichen und grafischen Bestandteile eines Konzepts, die Werkhöhe erreichen, sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Inhalte ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur ist unzulässig.

4.4.    Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

4.5.    Der potenzielle Kunde/ die potenzielle Kundin verpflichtet sich, die von der Agentur präsentierten Ideen oder Konzepte weder selbst noch durch Dritte zu nutzen oder wirtschaftlich zu verwerten, es sei denn, es wird ein Hauptvertrag abgeschlossen.

4.6.    Sollte der Kunde/ die Kundin der Ansicht sein, dass ihm bestimmte Ideen der Agentur bereits vor der Präsentation bekannt waren, hat er/ sie dies innerhalb von 7 Tagen nach der Präsentation schriftlich per E-Mail mitzuteilen und Beweismittel vorzulegen, die dies belegen.

4.7.    Unterbleibt eine solche Mitteilung, gehen beide Parteien davon aus, dass die Agentur dem Kunden/ der Kundin eine neue, originäre Idee präsentiert hat. Wird diese Idee verwendet, gilt dies als Beitrag der Agentur.

4.8.    Der Kunde/ die Kundin kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Abschnitt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Verpflichtungen enden erst mit dem Eingang der vollständigen Zahlung bei der Agentur.

4.9.    Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, bleiben alle präsentierten Inhalte und Unterlagen Eigentum der Agentur. Der Kunde/ die Kundin ist verpflichtet, diese unverzüglich an die Agentur zurückzugeben und darf sie nicht weitergeben, veröffentlichen, vervielfältigen oder anderweitig verwenden.

4.10.  Sollte die Agentur die präsentierten Ideen oder Konzepte nicht für den Kunden/ die Kundin umsetzen, ist sie berechtigt, diese anderweitig zu nutzen.

5.     LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN/ DER KUNDIN

5.1.     Der Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag, einer allfälligen Auftragsbestätigung, einem Meeting-Protokoll oder einem Briefing („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens hat die Agentur Gestaltungsfreiheit.

5.2.    Alle Leistungen der Agentur (z. B. Entwürfe, Vorentwürfe, Text-Vorschläge, Konzept-Vorschläge, Skizzen, Reinzeichnungen, elektronische Dateien) sind vom Kunden/ der Kundin binnen drei Werktagen nach Erhalt zu prüfen und freizugeben. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gelten die Leistungen als genehmigt.

5.3.    Der Kunde/ die Kundin verpflichtet sich, der Agentur zeitgerecht alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen und vereinbarte Redaktionsschlüsse einzuhalten. Änderungen, Fehler oder Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten des Kunden/ der Kundin. Zusätzliche Arbeiten werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.

5.4.    Der Kunde/ die Kundin garantiert, dass von ihm bereitgestellte Materialien (z. B. Fotos, Logos) frei von Rechten Dritter sind. Die Agentur haftet nicht für Rechtsverletzungen. Sollte die Agentur von Dritten in Anspruch genommen werden, hält der Kunde/ die Kundin die Agentur schad- und klaglos und übernimmt alle anfallenden Kosten.

5.5.    Wird ein Projekt nach Vorlage des ersten Entwurfs beendet, ist ein Abschlagshonorar von 50 % des vereinbarten Auftragswertes fällig. Die Nutzungsrechte verbleiben bei der Agentur.

5.6.    Bei einvernehmlicher Beendigung oder Abbruch durch den Kunden/ die Kundin ohne Verschulden der Agentur werden die bis dahin angefallenen Arbeitsstunden zu einem vereinbarten Stundensatz (z. B. 130,-) abgerechnet. Nutzungsrechte an bis dahin erstelltem Material verbleiben bei der Agentur, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.7.    Falls der Auftraggeber/ die Auftraggeberin beschließt, das Projekt abzubrechen, ohne, dass es von Seiten der Agentur zu einem Vertragsbruch kommt, bzw. falls einvernehmlich beschlossen wird, das Projekt frühzeitig zu beenden, bzw. falls beschlossen wird, das Projekt aufgrund eines Vertragsbruchs von Seiten des/ der Auftraggebers/-in frühzeitig zu beenden, wird der Arbeitsaufwand bis zum Abbruch (hier gilt das Datum der diesbezüglichen Nachricht des Auftraggebers/ der Auftraggeberin an die Agentur bzw. der Agentur an den Auftraggeber/ die Auftraggeberin nach angefallener Arbeitsstunden (à 130,-) verrechnet. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verzichtet in jenem Fall auf jedes Verwendungsrecht des bis dorthin zur Verfügung gestellten Materials, außer es wurde anders vereinbart.

6.     FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

6.1.     Die Agentur ist berechtigt, die Leistung selbst zu erbringen oder sich zur Vertragserfüllung sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen, insbesondere bei technischen Umsetzungen oder Druckaufträgen („Fremdleistungen“).

6.2.    Die Beauftragung von Dritten erfolgt nach sorgfältiger Auswahl durch die Agentur. Die Agentur stellt sicher, dass die beauftragten Dritten über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

6.3.    Die Beauftragung von Dritten kann im eigenen Namen oder im Namen des Kunden/ der Kundin erfolgen. Der Kunde/ die Kundin trägt jedoch Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, insbesondere im Fall einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6.4.    Die Agentur haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen, die durch beauftragte Dritte entstehen, es sei denn, die Agentur hat diese Auswahl grob fahrlässig getroffen.

6.5.    Bei der Bereitstellung digitaler Leistungen (z. B. Websites, Software, Hosting oder digitale Kampagnen) übernimmt die Agentur keine Haftung für: a) Ausfälle oder Verzögerungen, die durch Drittanbieter oder technische Einschränkungen verursacht werden; b) Sicherheitsvorfälle wie Hacking, Virenangriffe oder Datenverluste, sofern die Agentur die vereinbarten Schutzmaßnahmen eingehalten hat; c) Änderungen der technischen Anforderungen, die durch Updates, neue Standards oder andere Vorgaben entstehen. Die Agentur gewährleistet, dass digitale Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Anpassungen, Wartungen oder weitere Unterstützung nach der Übergabe bedürfen einer separaten Vereinbarung und Vergütung.

7.      TERMINE UND VERSCHIEBUNGEN

7.1.     Absagen oder Verschiebungen von Kund:innen-Terminen bis 3 Stunden Dauer durch den Kunden/ die Kundin sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Verschiebungen behält sich die Agentur das Recht vor, das dafür vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Absagen oder Verschiebungen von Kund:innen-Terminen über 3 Stunden Dauer durch den Kunden/ die Kundin sind bis spätestens 7 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bei kurzfristigeren Absagen oder Verschiebungen behält sich die Agentur das Recht vor, das dafür vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

7.2.    Liefer- oder Leistungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

7.3.    Verzögerungen, die durch unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt verursacht werden, ruhen die Leistungsverpflichtungen der Agentur für die Dauer des Hindernisses. Die Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dauert eine solche Verzögerung länger als zwei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

7.4.    Gerät die Agentur in Verzug, hat der Kunde der Agentur eine schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist kann der Kunde/ die Kundin vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

7.5.    Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen und die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder erheblich erschweren, gelten als höhere Gewalt. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, staatliche Maßnahmen, Energieausfälle oder Netzwerkausfälle. In solchen Fällen wird die Erfüllung der vertraglichen Pflichten für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt, und vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend. Sollte die höhere Gewalt länger als sechs Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen der Agentur sind zu vergüten. Schadenersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

8.     VORZEITIGE AUFLÖSUNG

8.1.     Die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags ist während der Vertragslaufzeit grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Ein solcher wichtiger Grund besteht für die Agentur insbesondere, wenn: a) die Erfüllung des Vertrags durch Umstände, die der Kunde/ die Kundin zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht erfolgt; b) der Kunde/ die Kundin wesentliche Vertragspflichten, wie z. B. die Mitwirkungspflicht, die Zahlung fälliger Beträge oder die Bereitstellung erforderlicher Unterlagen, trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfristsetzung nicht erfüllt; c) berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden/ der Kundin bestehen und der Kunde/ die Kundin weder Vorauszahlungen leistet noch eine angemessene Sicherheit stellt, trotz Aufforderung durch die Agentur; d) der Kunde/ die Kundin Forderungen stellt, die gegen geltende rechtliche Vorgaben (z. B. Medien-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht) oder den PRVA-Ehrenkodex verstoßen.

8.2.   Für den Kunden/ die Kundin besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung nur dann, wenn ein wesentlicher Vertragsverstoß durch die Agentur vorliegt, der trotz schriftlicher Abmahnung und einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht behoben wird.

8.3.   Wird der Vertrag aus einem der oben genannten Gründe vorzeitig aufgelöst, so sind bereits erbrachte Leistungen der Agentur vom Kunden/ der Kundin zu vergüten. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, sofern sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

8.4.    Die vorzeitige Auflösung bedarf in jedem Fall der Schriftform, um wirksam zu sein.

9.     HONORAR

9.1.     Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung mit deren Erbringung. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. Bei Aufträgen mit einem Budget von mehr als € 1.000,- oder bei solchen, die über einen längeren Zeitraum laufen, kann die Agentur Zwischenabrechnungen erstellen oder Akontozahlungen anfordern.

9.2.    Das Honorar versteht sich als Netto-Betrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, hat die Agentur Anspruch auf ein marktübliches Honorar für die erbrachten Leistungen sowie für die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte. Als „marktüblich“ gelten die in der Branche üblichen Vergütungssätze.

9.3.    Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind, werden gesondert berechnet. Alle der Agentur entstehenden Barauslagen, wie beispielsweise Reisekosten, Kurierdienste oder Materialkosten, sind vom Kunden/ von der Kundin in vollem Umfang zu erstatten.

9.4.    Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Kostenüberschreitungen bis zu 15 % der ursprünglich veranschlagten Summe gelten als vom Kunden/ von der Kundin genehmigt. Bei voraussichtlichen Überschreitungen über 15 % hinaus informiert die Agentur den Kunden/ die Kundin unverzüglich schriftlich. Der Kunde/ die Kundin hat das Recht, binnen drei Werktagen schriftlich zu widersprechen und kostengünstigere Alternativen vorzuschlagen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Kostenüberschreitung als genehmigt.

9.5.    Ändert oder bricht der Kunde/ die Kundin einen in Auftrag gegebenen Arbeitsprozess einseitig ab, ohne die Agentur einzubinden, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen sowie alle entstandenen Kosten zu vergüten. Sofern der Abbruch nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten der Agentur begründet ist, ist darüber hinaus das gesamte vereinbarte Honorar zu zahlen. Die Anwendung des § 1168 ABGB ist ausgeschlossen.

9.6.    Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde/ die Kundin, die Agentur von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, insbesondere bei Forderungen von Subauftragnehmer:innen. Nutzungsrechte an bereits erbrachten Leistungen erwirbt der Kunde/ die Kundin erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars. Konzepte, Entwürfe und andere nicht genutzte Unterlagen sind unverzüglich an die Agentur zurückzugeben.

10.   ZAHLUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT

10.1.   Das Honorar ist binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferten Leistungen und Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

10.2.  Bei Zahlungsverzug des Kunden/ der Kundin gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Der Kunde/ die Kundin verpflichtet sich, der Agentur alle für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere die Kosten von maximal zwei Mahnschreiben in Höhe von jeweils € 35,- sowie eines Mahnschreibens durch einen beauftragten Rechtsanwalt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

10.3.  Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden/ der Kundin kann die Agentur sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden/ der Kundin abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen, sofern diese bereits vollständig erbracht wurden.

10.4.  Die Agentur ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung des offenen Betrags zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Kunden/ die Kundin bleibt davon unberührt.

10.5.  Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

10.6.  Der Kunde/ die Kundin ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen wurden rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur schriftlich anerkannt.

11.     EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT

11.1.    Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen für Marketing- und PR-Maßnahmen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde/ die Kundin erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde/ die Kundin die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde/ die Kundin bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Der Kunde/ die Kundin hat sämtliche Unterlagen der Agentur nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert zurückzugeben.

11.2.   Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden/ die Kundin oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers/ der Urheberin zulässig. Änderungen ohne Zustimmung führen zur Verwirkung der gewährten Nutzungsrechte.

11.3.   Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht (z. B. Übertragung an Dritte, Nutzung in anderen Medien), ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber/ der Urheberin eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

11.4.   Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Im ersten Jahr nach Vertragsende steht der Agentur die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu, im zweiten und dritten Jahr jeweils die Hälfte bzw. ein Viertel. Ab dem vierten Jahr entfällt die Vergütungspflicht.

11.5.   Der Kunde/ die Kundin haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. 

12.   REFERENZEN

12.1.   Der Kunde/ die Kundin gestattet der Agentur, auf den grundsätzlichen Gegenstand seiner Tätigkeit für den Kunden/ die Kundin bzw. den Endkunden/ die Endkundinnen (sofern es sich um eine Subdienstleistung handelt), auf den Kunden/ die Kundin selber bzw. den Endkunden/ den Endkundinnen selber öffentlich als Referenz hinzuweisen. Für die Veröffentlichung dürfen Kundenlogos sowie Auszüge von erbrachten Leistungen für werbliche Zwecke, PR, Direktmail, Internetauftritt und Social Media im Namen der Agentur verwendet werden. Ein Widerspruch zur Nutzung von Referenzen ist spätestens 14 Tage nach Beauftragung schriftlich einzureichen.

12.2.  Mit Abschluss des Kundenvertrags akzeptiert der Kunde/ die Kundin, dass sein/ ihr Name in die Referenzliste der Agentur aufgenommen wird. Die Agentur darf aus nicht vertraulichen Mitteilungen des Kunden/ der Kundin zitieren, sofern der Kunde/ die Kundin den vorgeschlagenen Text innerhalb von 10 Werktagen nicht ablehnt.

13.   GEWÄHRLEISTUNG

13.1.   Der Kunde/ die Kundin hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung/Leistung schriftlich und detailliert anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Erkennen schriftlich zu melden. Erfolgt keine Anzeige, gilt die Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist ausgeschlossen.

13.2.  Im Fall berechtigter Mängelanzeige wird die Agentur die Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anzeige beheben, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist. Ist die Mängelbeseitigung unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Minderungs- oder Wandlungsrechte zu.

13.3.  Es obliegt dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin, die Leistungen der Agentur auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Die Agentur führt nur eine Grobprüfung durch und haftet nicht für rechtliche Unzulässigkeiten, sofern diese vom Kunden/ von der Kundin vorgegeben oder genehmigt wurden.

13.4.  Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/ Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Zahlungen können nicht aufgrund von Bemängelungen zurückgehalten werden. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

14.   HAFTUNG

14.1.   In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur sowie ihrer Angestellten, Auftragnehmer:innen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Bei grober Fahrlässigkeit hat der Kunde/ die Kundin das Vorliegen zu beweisen.

14.2.  Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche Dritter aufgrund der erbrachten Leistung wird ausgeschlossen, sofern die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war. Der Kunde/ die Kundin hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

14.3.  Schadenersatzansprüche verfallen sechs Monate nach Kenntnis des Schadens, spätestens aber drei Jahre nach der schädigenden Handlung. Die Höhe ist auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

15.   WERBUNG

15.1.   Der Kunde/ die Kundin erklärt sich einverstanden, Werbe- und Informationsmaterial per Post oder E-Mail zu erhalten. Der Widerruf ist jederzeit möglich, etwa per E-Mail oder über einen entsprechenden Link in den Materialien.

16.   DATENSCHUTZ

16.1.   Der Kunde/ die Kundin stimmt zu, dass seine Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung und bis zu 10 Jahre danach gespeichert und verarbeitet werden, insbesondere zum Zwecke der Vertragserfüllung, Betreuung und Eigenwerbung der Agentur.

16.2.  Der Kunde/ die Kundin kann der Zusendung von Werbematerial jederzeit schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Nach Erhalt des Widerrufs erfolgt keine weitere Zusendung.

17.    ANZUWENDENDES RECHT

17.1.    Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

18.   ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

18.1.   Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

18.2.  Als Gerichtsstand wird das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht vereinbart.